Die Sprechzeiten der Praxis wurden geändert!

Die neuen Sprechzeiten finden Sie unter dem Menüpunkt 'Sprechzeiten'.



Aktuelle Situation wegen Corona

Liebe Tierbesitzer.

Corona hindert mich nicht, auch weiterhin für Sie und Ihr Tier da zu sein.

Als reine Bestellpraxis ist es mir möglich, meine Sprechzeiten relativ gut an die gegenwärtige Situation anzupassen: Termine werden so gelegt, dass zwischen den einzelnen Besuchern eine größere Zeitspanne liegt als bisher. Dadurch wird ein Kontakt zwischen den Tierbesitzern vermieden und mir bleibt ausreichend Zeit für evtl. nötige, über das normale Maß hinausgehende, Hygienemaßnahmen. Die Folge ist allerdings, dass Sie möglicherweise länger als bisher auf einen Termin warten müssen. Das werden wir aber bei der Terminvereinbarung besprechen und sicher eine annehmbare Lösung finden.

Reine Beratungen können gerne per Telefon (bevorzugt zwischen 9.00 und 10.00 Mo., Di., Mi. und Fr.) oder Mail erfolgen. Diese werden je nach Umfang nach GOT 10 oder 11 berechnet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Hausbesuche momentan nur sehr beschränkt möglich sind.

Bleiben Sie und Ihr Tier gesund!

 

 

Praktikantenstellen/Ausbildungsplätze

Für 2021 sind alle Praktikantenstellen und Ausbildungsplätze in meiner Praxis vergeben.

 

 

Giftige Algenblüte

Gerade bei höheren Temperaturen im Frühjahr und Sommer kann man auf stehenden Gewässern (See, Gartenteich, Regentonne ...) häufig eine Grünfärbung und Trübung der Wasseroberfläche bis hin zu blaugrünen Belägen sehen: Die Algenblüte. Ursache ist eine massenhafte Vermehrung bestimmter Algen. Handelt es sich dabei um 'Blaualgen' (das sind genaugenommen keine Algen, sondern sog. Cyanobakterien, Bakterien, die zur Fotosynthese befähigt sind), erkennbar an der blaugrünen Farbe, kann es für Tiere wirklich gefährlich werden.

Cyanobakterien bilden eine große Anzahl von Toxinen (Giftstoffen), darunter Neurotoxine (z.B. Anatoxine), die zu Krämpfen, Lähmungen und Kollaps führen können. Der Tod tritt durch Atemlähmung ein. Erkennbar ist eine Vergiftung manchmal (nicht immer!) an vermehrtem Speicheln der Tiere. Da es kein Antidot (Gegenmittel) gegen diese Toxine gibt, sollte man betroffene Tiere schnellstmöglich in eine Tierklinik mit Intensivstation bringen, wo die Möglichkeit gegeben ist, sie zu beatmen.

Cyanobakterien bilden aber auch Hepatotoxine (Gifte, die die Leber angreifen), zytotoxische Verbindungen (Zellgifte) und eine Reihe weitere giftige Stoffe. Wenn man nicht ausschließen kann, dass sein Hund oder seine Katze Wasser, das mit Cyanobakterien kontaminiert war, aufgenommen hat, ist im Krankeitsfall die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt unbe-dingt darauf aufmerksam zu machen!

Hundebesitzer sollten ihre Tiere gerade in der warmen Jahreszeit unbedingt von derartigen Gewässern fernhalten!

Quelle: vetline.de Newsletter vom 21.06.2017   (eingetragen am 21.6.2017)

 

 

Verordnungen und Gesetze

 

Tollwut - Antikörperbestimmung zur Einreise in bestimmte Länder

Irland, Malta, Norwegen, Schweden und UK haben zum 1.1.2012 ihre Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus der BRD geändert.

Seit diesem Datum ist für die Einreise aus Deutschland in diese Länder für genannte Tierarten kein Nachweis über einen Titer von Tollwut-Antikörpern mehr erforderlich (eine  wirksame Impfung gegen Tollwut ist selbstverständlich weiterhin im EU-Ausweis nachzuweisen!). 

Bitte beachten: Finnland, Irland, Malta, Norwegen (hier ist auch die vormals vorgeschriebene Behandlung gegen Zecken weggefallen) und das Vereinigte Königreich schreiben für die Einreise von Hund, Katze und Frettchen weiterhin eine Entwurmung gegen Echinococcus multilocularis (Fuchsbandwurm) 24 bis 120 Stunden vor Einreise vor. Lassen Sie diese in dem Zeitraum vor Einreise in diese Länder von Ihrem Tierarzt / Ihrer Tierärztin durchführen und im EU-Ausweis dokumentieren.

Quelle: Deutsches Tierärzteblatt 3/2012   (eingetragen am 3.3.2012)

 

Heimtierpass / Kennzeichnung von Tieren                                                                  

Hunde, Katzen und Frettchen, für die der (blaue) Heimtierpass der EU (nur dieser ist gültiges Reisedokument) ausgestellt wird, müssen vor oder zeitgleich zur Impfung gegen Tollwut eindeutig gekennzeichnet werden. Ab dem 3.Juli 2011 dürfen zur Neukennzeichnung nur noch Transponder, die der ISO-Norm 11784 entsprechen, verwendet werden. Eine Tätowierung, die ab diesem Zeitpunkt vorgenommen wird, gilt nicht mehr  als gültige Kennzeichnung für den Eintrag in den EU-Heimtierpass.

Das bedeutet aber nicht, dass Tiere, die vor dem 3.Juli 2011 mittels Tätowierung gekennzeichnet wurden und deren Tätowierung deutlich erkenn- und lesbar ist, nun mittels Transponder nachgekennzeichnet werden müssen! Die Europäische Kommission hat am 1.12.2010 mitgeteilt, dass eine deutlich lesbare Tätowierung  weiterhin als gültige Kennzeichnung gilt, wenn sie vor dem 3.Juli 2011 erfolgte. Ist das Tier mit einem Transponder gekennzeichnet, der nicht der ISO-Norm 11784 entspricht, wird dieser anerkannt, wenn ein Lesegerät, das den Transponder lesbar macht, mitgeführt wird.

Quelle: Deutsches Tierärzteblatt 2/2011   (eingetragen am 10.2.2011)